Schutz vor Kindeswohlgefährdung
Das Kreisjugendwerk der AWO Essen bietet Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten und Räume für Gemeinschaft, in der ganzheitliches Lernen und Handeln sowie Lebensfreude Platz finden. Durch altersgemäße Unterstützung fördern wir Mädchen und Jungen darin, eine eigene Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde der Kinder und Jugendlichen.
Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischen Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen und beziehen aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten.
Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen geschlechtssensibel und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Mädchen und Jungen werden von uns grundsätzlich respektiert.
Das Kreisjugendwerk der AWO Essen verpflichtet sich zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. Die Verfahrensschritte bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind den ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden bekannt.
Auch in Workshops und Schulungen wird der Schutzauftrag thematisiert und die Teilnehmenden für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert. In diesem Zusammenhang unterschreiben unsere Mitarbeitenden auch eine sogenannte Selbstverpflichtung.
Selbstverständlich beschäftigt das Jugendwerk der AWO in der Kinder- und Jugendarbeit keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Aus diesem Grund legen haupt-, neben- und ehrenamtlich Beschäftigte, die in einem pädagogischen Vertrauensverhältnis mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vor.