Mitgliedschaft im KJW Essen

... für über 30-Jährige auch als Fördermitgliedschaft

Mitglied werden im Kreisjugendwerk der AWO Essen können alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 7 Jahren bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, die die Grundsätze, Ziele und Aufgaben des Jugendwerkes anerkennen und aktiv an unserem Verbandsleben bzw. unseren Angeboten teilnehmen möchten. Dadurch wird dafür gesorgt, dass junge Leute im Jugendwerk aktiv sind und Entscheidungen treffen. Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Mitglieder zwischen 18 und 30 Jahren zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 € pro Jahr. Alle Beiträge werden per Lastschrift gezahlt.

Wer das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat, kann uns als Fördermitglied verbunden bleiben. Diese besondere Form der Mitgliedschaft (ohne Stimm- und Mandatsrecht) unterstützt unsere Arbeit finanziell und wir bleiben weiterhin in Kontakt miteinander.

Du möchtest dabei sein? Dann fülle das untenstehende Online-Formular aus oder lade dir den Antrag als PDF herunter und schicke diesen ausgefüllt und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle: Kreisjugendwerk der AWO Essen, Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen.

Für Fragen stehen wir dir gerne unter 0201-233249 oder info@jugendwerk-essen.de zur Verfügung. Hier findest du unseren Flyer für eine Mitgliedschaft.

Wir freuen uns auf dich!

Mitglied werden!

Persönliche Daten Antragsteller*in

Stadtteil*
Geschlecht
Kostenlose AWO Mitgliedschaft*

Als Mitglied des Kreisjugendwerks der AWO Essen erkenne ich die Satzung sowie die Leitsätze und das Statut des
Kreisjugendwerks der AWO Essen und ggf. der AWO Essen an.
Die Mitgliedschaft gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sie kann jedoch durch einen schriftlichen Widerruf zum Ende
des Kalenderjahres beendet werden.

Beitrag

Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keinen Beitrag. Zwischen 18-30 Jahre liegt der Mitgliedsbeitrag bei 12 Euro im Jahr. Fördermitglieder ab 30 Jahren zahlen mindestens 12 Euro pro Jahr, können den Betrag aber in beliebiger Höhe ab 12 Euro erhöhen.

Mitglied zwischen 18-30 Jahre
Fördermitglied ab 30 Jahre
Zahlungsweg

Informationen aus dem Jugendwerk

News aus dem Jugendwerk

Bankverbindung

Der Einzug erfolgt durch:
Kreisjugendwerk der AWO Essen
Holsterhauser Platz 2
45147 Essen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71 JUW0 0000 0484 52


Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.


SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige das Kreisjugendwerk der AWO Essen den unter 2. genannten Mitgliedsbeitrag mittels Lastschrift von meinem
unter 4. angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Kreisjugendwerk der AWO Essen
auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kenntnisnahme Lastschrift
DSGVO*
Verarbeitung der Daten*

Erklärung zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU DSGVO

Verantwortlich für die Verarbeitung deiner personengeschützten Daten als Fördermitglied ist das:
Kreisjugendwerk der AWO Essen
Holsterhauser Platz 2
45147 Essen

  1. Datenverarbeitung
    • a. Wir verwenden die von Dir erhobenen Daten zum Zweck einer Prüfung der Antragsstellung sowie bei Zustandekommen der
      Fördermitgliedschaft zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung im Kreisjugendwerk der AWO Essen.
    • b. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist der Vertrag über Deine Fördermitgliedschaft zwischen Dir und dem Kreisjugendwerk der AWO
      Essen nach Artikel 6 Abs. 1 lit. b) EU DSGVO.Für die Aufbewahrung Deiner Daten nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ist die
      Rechtsgrundlage Artikel 6 Abs. 1 lit. c) EU DSGVO.
    • c. Die Bereitstellung der Daten ist für die Fördermitgliedschaft im Kreisjugendwerk der AWO Essen notwendig. Bei Nichtbereitstellung kann der
      Antrag auf Fördermitgliedschaft nicht bearbeitet werden.
    • d. Bei der Datenverarbeitung setzen wir Dienstleister*innen ein, die jeweils im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU DSGVO tätig
      werden.
    • e. Bei Zustandekommen der Fördermitgliedschaft werden Deine Daten von uns an den AWO Bundesverband e.V. (Zentrale Mitglieder- und
      Adressverwaltung) sowie das Bundesjugendwerk der AWO e.V. übermittelt.
    • f. Sämtliche im Rahmen der Fördermitgliedschaft erhobenen personenbezogenen Daten werden mit Beendigung der Fördermitgliedschaft
      gelöscht, es sei denn, wir sind rechtlich zur weiteren Verarbeitung Deiner Daten berechtigt oder verpflichtet. Buchungsrelevante Daten werden
      zehn Kalenderjahre nach Ende der Fördermitgliedschaft gelöscht.
  2. Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen Personen
    • a. Du hast das Recht, bei uns Auskunft hinsichtlich der über Dich gespeicherten Daten zu verlangen.
    • b. Sollten Deine personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, hast Du ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung.
    • c. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kannst Du eine Einschränkung der Verarbeitung Deiner Daten verlangen oder der Verarbeitung
      gänzlich widersprechen.
    • d. Du kannst jederzeit die Löschung Deiner Daten verlangen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Deiner Daten verpflichtet sind.
      In jedem Fall setzt die Löschung Deiner Daten eine Beendigung Deiner Fördermitgliedschaft gemäß der Bestimmungen der geltenden Satzung
      voraus.
    • e. Du hast ein Recht auf Übertragung der von Dir bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen
      beeinträchtigt werden.
    • f. Solltest Du der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Deiner Daten gegen geltendes Recht verstößt, so hast Du die Möglichkeit, bei einer
      zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. Landesbeauftragte*r für den Datenschutz) Beschwerde einzulegen.

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Fördermitgliedsantrag zum Download

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