Mitgliedschaft im KJW Essen
... für über 30-Jährige auch als Fördermitgliedschaft
Mitglied werden im Kreisjugendwerk der AWO Essen können alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 7 Jahren bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, die die Grundsätze, Ziele und Aufgaben des Jugendwerkes anerkennen und aktiv an unserem Verbandsleben bzw. unseren Angeboten teilnehmen möchten. Dadurch wird dafür gesorgt, dass junge Leute im Jugendwerk aktiv sind und Entscheidungen treffen. Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Mitglieder zwischen 18 und 30 Jahren zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 € pro Jahr. Alle Beiträge werden per Lastschrift gezahlt.
Wer das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat, kann uns als Fördermitglied verbunden bleiben. Diese besondere Form der Mitgliedschaft (ohne Stimm- und Mandatsrecht) unterstützt unsere Arbeit finanziell und wir bleiben weiterhin in Kontakt miteinander.
Du möchtest dabei sein? Dann fülle das untenstehende Online-Formular aus oder lade dir den Antrag als PDF herunter und schicke diesen ausgefüllt und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle: Kreisjugendwerk der AWO Essen, Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen.
Für Fragen stehen wir dir gerne unter 0201-233249 oder info@jugendwerk-essen.de zur Verfügung. Hier findest du unseren Flyer für eine Mitgliedschaft.
Wir freuen uns auf dich!
Mitglied werden!
Erklärung zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU DSGVO
Verantwortlich für die Verarbeitung deiner personengeschützten Daten als Fördermitglied ist das:
Kreisjugendwerk der AWO Essen
Holsterhauser Platz 2
45147 Essen
- Datenverarbeitung
- a. Wir verwenden die von Dir erhobenen Daten zum Zweck einer Prüfung der Antragsstellung sowie bei Zustandekommen der
Fördermitgliedschaft zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung im Kreisjugendwerk der AWO Essen. - b. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist der Vertrag über Deine Fördermitgliedschaft zwischen Dir und dem Kreisjugendwerk der AWO
Essen nach Artikel 6 Abs. 1 lit. b) EU DSGVO.Für die Aufbewahrung Deiner Daten nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ist die
Rechtsgrundlage Artikel 6 Abs. 1 lit. c) EU DSGVO. - c. Die Bereitstellung der Daten ist für die Fördermitgliedschaft im Kreisjugendwerk der AWO Essen notwendig. Bei Nichtbereitstellung kann der
Antrag auf Fördermitgliedschaft nicht bearbeitet werden. - d. Bei der Datenverarbeitung setzen wir Dienstleister*innen ein, die jeweils im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU DSGVO tätig
werden. - e. Bei Zustandekommen der Fördermitgliedschaft werden Deine Daten von uns an den AWO Bundesverband e.V. (Zentrale Mitglieder- und
Adressverwaltung) sowie das Bundesjugendwerk der AWO e.V. übermittelt. - f. Sämtliche im Rahmen der Fördermitgliedschaft erhobenen personenbezogenen Daten werden mit Beendigung der Fördermitgliedschaft
gelöscht, es sei denn, wir sind rechtlich zur weiteren Verarbeitung Deiner Daten berechtigt oder verpflichtet. Buchungsrelevante Daten werden
zehn Kalenderjahre nach Ende der Fördermitgliedschaft gelöscht.
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